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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Klicken Sie hier, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen herunterzuladen.

Artikel 1. Anwendbarkeit

1.1. Unter "Kunde" wird in diesen Bedingungen jede natürliche und juristische Person verstanden, die einen Vertrag mit unserem Unternehmen abgeschlossen hat oder abschließen möchte, und darüber hinaus deren Vertreter, Bevollmächtigte, Abtretungsempfänger und Erbe(n).

1.2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge sowie für deren Ausführung, vorbehaltlich von Änderungen, die nur dann verbindlich sind, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.3. Vom Auftraggeber verwendete oder für anwendbar erklärte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt und hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

1.4. Nicht nur unser Unternehmen, sondern auch alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die direkt oder indirekt an der Ausführung eines Vertrags beteiligt sind, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ihnen gegenüber als unwiderrufliche Drittklausel im Sinne von Artikel 6:253 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 2: Angebot und Annahme

2.1. Alle von uns gemachten Angebote sind freibleibend und gelten für einen von uns anzugebenden Zeitraum. Eine von uns angegebene Frist bindet uns nicht vor Ablauf dieser Frist.

2.2. Alle Preislisten, Prospekte und sonstigen Angaben, die einem Angebot beigefügt sind, sind so genau wie möglich, können aber nicht als Garantie angesehen werden. Die im Angebot gemachten Angaben sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir sind nicht verpflichtet, detaillierte Auskünfte zu erteilen.

2.3. Ein Kaufvertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde uns mündlich oder schriftlich einen Auftrag erteilt und dieser Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird oder wir ohne vorherige schriftliche Annahme mit der Ausführung begonnen haben.

2.4. Wenn, aus welchem Grund auch immer, keine Auftragsbestätigung beim Kunden eingegangen ist, gilt die Rechnung ebenfalls als Auftragsbestätigung und wird davon ausgegangen, dass sie die Vereinbarung korrekt und vollständig wiedergibt. In Bezug auf das unter 2.3 Gesagte ist unsere Verwaltung maßgeblich.

2.5. Jeder Vertrag wird unsererseits unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Kunde - ausschließlich nach unserem Ermessen - für die finanzielle Erfüllung des Vertrages ausreichend kreditwürdig erscheint.

2.6. Bei oder nach Abschluss des Vertrags sind wir berechtigt, vom Auftraggeber vor der (weiteren) Erfüllung Sicherheiten zu verlangen, die für uns zufriedenstellend sind, damit sowohl die Zahlungs- als auch die sonstigen Verpflichtungen erfüllt werden können. Außerdem sind wir jederzeit berechtigt, (teilweise) Vorauszahlung zu verlangen.

2.7. Wir sind berechtigt, wenn wir es für notwendig oder wünschenswert halten, Dritte für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages einzuschalten.

Artikel 3: Muster

3.1. Ein dem Kunden zur Verfügung gestelltes Muster dient nur als Anhaltspunkt. Die zu liefernde Charge muss nicht mit ihr übereinstimmen.

3.2. Wir behalten uns das Recht vor, kleinere Änderungen an den Mustern vorzunehmen, um unser Produkt zu verbessern.

Artikel 4: Preise

4.1. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Angebote unter dem Vorbehalt von Preisänderungen und in Euro gemacht.

4.2. Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Preise:

- auf der Grundlage der Höhe der Einkaufspreise, Lohnkosten, Sonder- und behördlichen Abgaben, Frachten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten, die zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Bestellung gelten;

- auf der Grundlage der Lieferung ab unseren Geschäftsräumen, Lagern oder anderen Lagerorten;

- ohne Mehrwertsteuer, sonstige Steuern, Abgaben und Zölle;

- ohne die Kosten für Transport und Versicherung;

4.3. Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren sind wir berechtigt, den Auftragspreis einseitig und ohne Zustimmung des Auftraggebers entsprechend zu erhöhen, dies unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Angemessenheit und Billigkeit.

4.4. Wir sind berechtigt, für Bestellungen unter einem bestimmten Mindestwert zusätzliche Verwaltungskosten zu berechnen, die von Fall zu Fall festgelegt und in Rechnung gestellt werden.

Artikel 5: Lieferung und Lieferfrist

5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, in dem die Ware das Werk verlassen hat. Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur, wenn und soweit dies von uns schriftlich auf der Auftragsbestätigung, Rechnung oder anderweitig angegeben ist. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware nur per Nachnahme zu liefern.

5.2. Die Lieferfrist wird auf der Auftragsbestätigung angegeben. Diese Lieferfrist gilt nur annähernd und ist niemals als strenge Frist zu betrachten. Eine Überschreitung der Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Kunden weder zu Schadenersatz noch zur Auflösung des Vertrags oder zur Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens unserer Direktoren/unserer Geschäftsleitung vor.

5.3. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber lediglich berechtigt, uns per Einschreiben darauf hinzuweisen und uns eine angemessene Nachlieferungsfrist von mindestens 10 Werktagen zu gewähren, die mit Erhalt der entsprechenden Inverzugsetzung beginnt. Bei Überschreitung der ursprünglichen Lieferfrist und bei Überschreitung der angegebenen Nachfrist kann der Auftraggeber unter keinen Umständen Schadenersatz verlangen oder sich auf die Aussetzung und/oder Auflösung des Vertrags berufen.

5.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, den ausgeführten Auftrag sofort nach Fertigstellung und Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.

5.5. Eine Verschiebung der Lieferzeit auf Wunsch des Auftraggebers kann nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Kosten und Schäden, die uns durch eine solche Verschiebung entstehen, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden. Der von uns diesbezüglich zu erstellende Kostenvoranschlag ist für den Kunden verbindlich.

5.6 Werden die Gegenstände nach Ablauf der Lieferzeit vom Kunden nicht abgenommen, so lagern sie auf seine Kosten und Gefahr zu seiner Verfügung. Nach einer Frist von 4 Wochen sind wir berechtigt, diese Sachen (freihändig) zu verkaufen. Ein etwaiger Mindererlös und die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, unbeschadet aller unserer sonstigen Rechte.

5.7. Wir sind berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die wir gesondert in Rechnung stellen können; der Auftraggeber ist dann gemäß den Bestimmungen in Artikel 10 dieser Bedingungen zur Zahlung verpflichtet.

5.8. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware und die Verpackung sofort bei der Lieferung auf eventuelle Mängel oder Beschädigungen zu prüfen oder diese Prüfung nach der Mitteilung von uns, dass die Ware dem Kunden zur Verfügung steht, durchzuführen.

5.9. Eventuelle Mängel oder Schäden an den gelieferten Waren und/oder der Verpackung, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe vorhanden sind, müssen vom Kunden auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportpapieren vermerkt werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Lieferung genehmigt und akzeptiert hat. Diesbezügliche Reklamationen werden dann nicht mehr behandelt.

Artikel 6 Transport / Risiko

6.1. Die Art und Weise des Transports, der Versendung, der Verpackung usw. wird, wenn uns der Auftraggeber keine weiteren Anweisungen erteilt hat, von uns als guter Verwahrer/Händler bestimmt, ohne dass wir dafür irgendeine Haftung übernehmen. Besondere Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich Transport/Versand werden nur ausgeführt, wenn der Auftraggeber schriftlich erklärt hat, die Mehrkosten dafür zu tragen.

6.2. Die Waren werden immer auf Rechnung und Gefahr des Kunden transportiert, die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Waren unsere Werke und/oder Lager oder die Werke und/oder Lager Dritter verlassen haben, auch wenn der Frachtführer verlangt, dass die Frachtbriefe, Transportadressen usw. die Klausel enthalten, dass alle Transportschäden auf Rechnung und Gefahr des Absenders gehen.

6.3. Bei frachtfreier Lieferung werden die Transportkosten nicht gesondert berechnet.

Artikel 7: Höhere Gewalt

7.1. Wir sind nicht verpflichtet, einer Verpflichtung nachzukommen, wenn wir daran durch einen Umstand gehindert werden, der weder durch Gesetz, Rechtsakt noch allgemein anerkannte Praxis auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Unter "höherer Gewalt" sind in jedem Fall zu verstehen: Streiks, übermäßige Abwesenheit unseres Personals, Transportschwierigkeiten, Feuer, staatliche Maßnahmen, darunter in jedem Fall Ein- und Ausfuhrverbote, Quotenbeschränkungen und Betriebsstörungen in unserem Unternehmen oder bei unseren Lieferanten sowie die Nichteinhaltung von durch den Auftraggeber selbst gesetzten (zusätzlichen) (Sicherheits-)Standards durch unsere Lieferanten, wodurch wir unsere Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht (mehr) erfüllen können.

7.2. Wenn eine Situation höherer Gewalt im Sinne von Artikel 7.1 eintritt, sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrags vollständig auszusetzen oder ihn endgültig aufzulösen, ohne dass dies zu einer Schadensersatzpflicht unsererseits gegenüber dem Auftraggeber führt, auch nicht, wenn wir durch die Situation höherer Gewalt einen Vorteil haben. Der Auftraggeber ist nur dann zur Auflösung berechtigt, wenn die Situation höherer Gewalt 45 Tage lang angedauert hat. Auch in diesem Fall sind wir nicht zum Schadenersatz verpflichtet, selbst wenn wir durch die höhere Gewalt einen Vorteil haben.

7.3. Wir sind berechtigt, eine Vergütung für die Leistungen zu verlangen, die bei der Ausführung des betreffenden Vertrags erbracht wurden, bevor der die höhere Gewalt verursachende Umstand eintrat.

Artikel 8: Haftung/Gewährleistung

8.1. Unbeschadet unserer eventuellen vertraglichen Garantiebestimmungen schließen wir ausdrücklich jede weitere Haftung gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, gleich welcher Art, einschließlich aller direkten und indirekten Schäden, wie Folgeschäden oder Handelsverluste, aus, mit Ausnahme der Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Direktoren/unserer Geschäftsführung verursacht wurden.

8.2. Unsere etwaige Haftung ist stets auf den Nettowert der gelieferten Waren beschränkt.

8.3. Der Auftraggeber stellt uns ausdrücklich und vollumfänglich von allen weitergehenden (Schadensersatz-)Ansprüchen seinerseits oder Dritter frei.

Artikel 9. Reklamationen

9.1. Reklamationen werden von uns nur bearbeitet, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der betreffenden Waren per Einschreiben und unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Reklamation bei uns eingegangen sind.

9.2. Für die Beanstandung von Mängeln, die nicht äußerlich erkennbar sind, gilt eine Frist von 10 Arbeitstagen ab dem Datum, an dem der Mangel festgestellt wird oder hätte festgestellt werden können. Diese Reklamationen können bis spätestens 6 Monate nach der Lieferung geltend gemacht werden.

9.3. Beanstandungen von Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Versanddatum der Rechnungen eingereicht werden.

9.4. Geringfügige Abweichungen in Qualität und/oder Farbe usw. können kein Grund für eine Ablehnung der gelieferten Waren sein.

9.5. Nach Ablauf dieser Frist(en) wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Lieferung bzw. die Rechnung genehmigt hat. In diesem Fall werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt und kann der Mangel an der Leistung nicht mehr geltend gemacht werden.

9.6. Wenn wir die Beanstandung für begründet halten, sind wir lediglich verpflichtet, die mangelhaften Waren nach unserem Ermessen zu reparieren, zu ersetzen oder gutzuschreiben, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung oder andere Ansprüche hat.

9.7. Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber.

9.8. Die Rücksendung der gelieferten Waren kann nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis erfolgen und muss immer frachtfrei sein.

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt

10.1. Alle gelieferten und zu liefernden Waren bleiben ausschließlich unser Eigentum, bis alle Forderungen, die wir gegenüber dem Abnehmer, aus welchem Grund auch immer, haben oder zu irgendeinem Zeitpunkt erwerben werden, vollständig bezahlt sind.

10.2 Die im ersten Absatz dieses Artikels genannten Forderungen umfassen in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, die folgenden Forderungen. Wenn wir im Rahmen dieses Kaufvertrags Arbeiten für und im Namen des Abnehmers verrichten, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Abnehmer auch diese Forderungen von uns vollständig bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die wir gegen den Kunden aufgrund der Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber erwerben können.

10.3 Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf den Abnehmer übertragen wurde, darf der Abnehmer die Waren nicht verpfänden oder einem Dritten ein anderes Recht an ihnen einräumen, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 7 dieses Artikels.

10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als unser erkennbares Eigentum zu verwahren.

10.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Sachen für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und uns die Policen dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Alle Forderungen des Auftraggebers gegenüber den Versicherern der Sachen aufgrund der vorgenannten Versicherungen werden vom Auftraggeber an uns verpfändet, sobald wir dies in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beschriebenen Weise als zusätzliche Sicherheit für die Forderungen von uns gegenüber dem Auftraggeber, wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, anzeigen.

10.6. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder wenn wir begründeten Anlass zu der Befürchtung haben, dass er dies nicht tun wird, sind wir berechtigt, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Auftraggeber ermächtigt uns, den Ort, an dem sich die gelieferten Waren befinden, zu betreten. Nach der Rücknahme wird dem Auftraggeber der Marktwert am Tag der Rücknahme gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein darf als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der bei der Rücknahme entstandenen Kosten.

10.7. Dem Abnehmer ist es gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit an Dritte zu verkaufen und zu übertragen. Beim Sale auf Kredit ist der Abnehmer verpflichtet, von seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu verlangen.

10.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Forderungen, die er gegenüber seinen Kunden erwirbt, nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die vorgenannten Forderungen an uns zu verpfänden, sobald wir einen entsprechenden Wunsch geäußert haben, und zwar in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Weise als zusätzliche Sicherheit für unsere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Grund.

Artikel 11. Zahlung

11.1. Die Zahlung hat auf die in der Auftragsbestätigung angegebene Weise zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn die Zahlungsweise nicht in der Auftragsbestätigung angegeben ist und nicht schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung netto nach Lieferung durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von uns benanntes Bank- oder Girokonto zu erfolgen, und zwar ohne jeden Abzug, ohne Aufschub oder Verrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Alle Zahlungsfristen sind als Fristen zu betrachten.

11.2. Wenn der Kunde eine oder mehrere Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, ist er von Rechts wegen in Verzug, und ohne dass eine Mahnung oder eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, werden alle anderen offenen Forderungen des Kunden an uns sofort und vollständig fällig, und der Kunde schuldet uns für alle verspäteten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Der Kunde schuldet außerdem die außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten in Höhe von 15 % des Betrags der überfälligen Zahlungen, mindestens jedoch 50 €.

Artikel 12. Auflösung

12.1. Wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, sind wir berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung und gerichtliche Intervention und ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, die Lieferung der Produkte auszusetzen und/oder den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung (teilweise) aufzulösen, unbeschadet aller anderen uns zustehenden Rechte.

12.2. Neben den anderen uns zustehenden Rechten können wir den Vertrag mit dem Auftraggeber jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne weitere Inverzugsetzung und gerichtliches Einschreiten auflösen, ohne dem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein, wenn der Auftraggeber nicht in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu begleichen oder seine fälligen Schulden unbezahlt lässt, zahlungsunfähig wird ein Antrag auf Konkurs des Auftraggebers gestellt wird (unabhängig davon, ob der Auftraggeber selbst einen Antrag gestellt hat oder nicht), ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub beantragt wird, wenn in Bezug auf den Auftraggeber ein Antrag auf Erklärung der Anwendbarkeit des WSNP gestellt wird, im Falle des Todes des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber sein Unternehmen aufgibt und/oder wenn gegen den Auftraggeber eine Pfändung erhoben wird, die nicht innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum der Pfändung aufgehoben wird

12.3. In allen diesen Fällen ist unsere Forderung, die wir gegenüber dem Auftraggeber haben oder erhalten, sofort fällig und sofort zahlbar.

Artikel 13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

13.1. Auf alle unsere Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

13.2. Für unsere Exporte gelten die neuesten Incoterms, die von der Internationalen Handelskammer in Paris festgelegt wurden. Der niederländische Text ist verbindlich.

13.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Zeeland West-Brabant vorgelegt.